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Zweitkarte Mobilfunkanbieter

Gefragt am 29.10.2009
18:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4176

 

Hallo,

also es geht um folgendes: Während eines 2 Jahresvertrages mit einem Mobilfunkanbieter bekam ich einen Anruf der Hotline des Mobilfunkanbieters, bei dem mir vorgeschlagen wurde mir ein kostenloses Angebot für eine Zweitkarte zuzusenden. Dem habe ich telefonisch zugestimmt, allerdings nie ein solches Angebot erhalten. Nach Ablauf des 2 Jahresvertrages stellte ich auf einmal fest, dass trotz ordnungsgemäßer Kündigung des Vertrages mir nach wie vor 5,00 Euro durch den Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt wurden. Ein Anruf ergab dann, dass es sich dabei um die Gebühren für die erhaltene Zweitkarte handelt. Leider habe ich erst zu diesem Zeitpunkt festgestellt, dass der Betrag schon länger mit den Kosten für den regulär geschlossenen Vetrag von meinem Konto abgebucht wurden. Mehrere Schreiben an den Mobilfunkanbieter (leider nicht per Einschreiben) blieben daraufhin unbeantwortet und ein Anruf bei dem Mobilfunkanbieter ergab folgendes: Ich teilte in diesem telefonat mit das ich die Karte nie erhalten habe, als Antwort bekam ich die Aussage, dass diese an mich versendet wurde und da ich das Angebot nicht innerhalb der Frist abgelehnt habe wäre somit ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Kurz darauf wurde auf die gleiche Art die zweitkarte in einen vollwertigen Mobilfunkvertrag gewandelt, dass bedeutet der Tarif wurde ohne mein zutun gewnadelt, wodurch die monatlichen Kosten auf 15,00 Euro erhöht wurden. Ein weiteres Schreiben an den Mobilfunkanbieter blieb erneut unbeantwortet, stattdessen bekam ich Post von einem Inkassobüro, dass mit der Einbringung der forderung beauftragt wurde. Den gestellten Forderungen durch das Inkassounternehmen habe ich dann in Schriftform widersprochen und darum gebeten mir Unterlagen zuzusenden, welche die rechtmäßigkeit der Forderung belegen. Dem konnte das Inkassounternehmen natürlich nicht nachkommen, da solche Unterlagen nicht existieren. Stattdessen bekam ich zur Antwort, dass die Forderungen nach Aussage des Mandanten gerechtfertigt sind und somit um einen Ausgleich dieser gebeten wird. dem habe ich aber widersprochen und dann eine ganze Zeit lang nichts mehr gehört. Daher bin ich davon ausgegangen die Sache sei damit erledigt, bekam aber nach einer geraumen zeit auf einmal Post von einem Anwaltsbüro. Auch dort bat ich darum, mir die rechtmäßigkeit der Forderung zu belegen aber bekam auch von dort die gleich Antwort wie von dem Inkassounternehmen. Diese Woche bekam ich dann einen Mahnbescheid vom Amtsgericht, die darin gestellten Forderungen belaufen sich mittlerweile auf über 400,00€. Daraus resultieren für mich jetzt ein paar fragen die entscheident dafür sind ob ich den betrag bezahlen soll oder dem Mahnbescheid widersprechen kann. Was ich mir irgendwie nicht traue, da die Rechtslage für mich völlig unklar ist. Daher folgende fragen:

1. kann ein rechtskräftiger Vertrag entstehen, indem mir ein Angebot zugesendet wird und ich diesem in einer bestimmten frist nicht widerspreche, auch wenn ich dieses nie erhalten habe????????
2. Kann mir eine Zustimmung zu dem Vertrag angelastet werden, wenn ich den per Lastschrift eingezogenen Gebühren nicht widersprochen habe???

Ich freue mich auf aussagekräftige, zeitnahe Antworten da ich eigentlich nicht bereit bin den Betrag zu bezahlen aber verhindern möchte, dass durch den Widerspruch des Mahnbescheids weitere Kosten entstehen die ich dann vielleicht doch noch bezahlen muss.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2009
18:24 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.10.2009
18:48 Uhr

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Beantwortet am 29.10.2009 18:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4176

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Kann ein rechtskräftiger Vertrag entstehen, indem mir ein Angebot zugesendet wird und ich diesem in einer bestimmten frist nicht widerspreche, auch wenn ich dieses nie erhalten habe?

Um einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen, bedarf es grundsätzlich eines Angebotes sowie einer Annahme. Nach ihrer Schilderung haben Sie eine Annahme dieses vermeintlichen Vertragsangebotes nie nachweisbar erklärten, sodass auch keinen Vertrag zu Stande gekommen ist.

Ein bloßes Schweigen auf ein Angebot hat grundsätzlich keinen Erklärungsgehalt und kann auch nicht in als Vertragsannahme gewertet werden.

Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Sie Kaufmann wären und in dieser Eigenschaft diesen vermeintlichen Vertrag abgeschlossen hätten. Im kaufmännischen Verkehr könnte nämlich auch das Schweigen zum Beispiel nach den Grundsätzen über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben rechtsgeschäftlichen Erklärungsgehalt haben ...



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