Weiterbenutzung vom Firmennamen
Gefragt am 10.11.201013:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3948
Am 14.09.2009 ist ein Vertrag über die Errichtung einer
Gesellschaft bürgerichen Rechts geschlossen worden.
Der Name der Gesellschaft ist (bleibt hier anonym).
Der Name besteht aus 2 Anfangsbuchstaben des jeweiligen
Gründers.
(bleibt hier anonym).
Die Gesellschaft ist zum 09.11.2010 aufgelöst worden.
Dürfen die anderen Gesellschafter den Namen
(bleibt hier anonym) ohne meine ausdrückliche und
schriftliche Zustimmung weiterführen ??
Darf ich die Weiternutzung des Namen dieser Gesellschaft
mit Einstweiliger Verfügung verbieten lassen ?
Beste Grüße,
13:20 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit sich diesbezüglich keine Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag finden, darf der Name nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung weiter verwendet werden.
Sie können daher auch die Nutzung des Namens untersagen lassen.
Allerdings können Sie auch versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und bieten den anderen Parteien gegen eine Abstandszahlung an, den Namen nutzen zu dürfen ...
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