Weg Hausverwaltung
Gefragt am 10.05.201010:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4498
Wir sind mit 15% Miteigentümer einer WEG. Der Mehrheitseigentümer(Schwiegervater)besitzt 85%, ließ sich damals (1978) als Hausverwalter einsetzen. 25 Jahre lang arrangierte man sich mehr schlecht als recht, man war ja eine Familie. Doch seit einigen Jahren ist das familiäre Verhältnis zerrüttet, das bedeutet die Gegenpartei macht auf gut Deutsch gesagt was sie will, An-und Umbauten (ohne Genehmigung des Baurechtsamtes) wurden errichtet,uns wird der Zugang zu gemeinschaftlichen Räumen verwehrt, es gibt seit Jahren keine Jahresbrechnung, es werden keine Sanierungsarbeiten durchgeführt etc.
Unsere Frage :
Können wir einen gerichtlich bestellten Hausverwalter erzwingen?
10:40 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
§ 26 WEG regelt die Bestellung und Abberufung des Verwalters.
Es ist jedenfalls möglich, den Verwalter gerichtlich abzuberufen, wenn er freiwillig nicht geht.
Siehe dazu auch:
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/wegrecht/Abberufung_Verwalters.html
Kann man sich dann nicht auf einen Verwalter einigen, kann das Gericht auch einen Notverwalter bestellen.
Allerdings wird es in Ihrem Fall schwierig, da der Verwalter zugleich Mehrheitseigentümer ist ...
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