Was zählt zur gewöhlichen Instandhaltung bis gebäudeübergabe ?
Gefragt am 16.11.200911:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5036
Hauskauf zum 01.03.2010, als Datum der Übergabe gilt der 28.10.2010.
Kaufpreiszahlung erfolgte zum 31.10.2009, Grundbucheintrag erfolgt auch schin in diesen tag.Auflassungsvormerkung bereits vorgenommen.Bis zum 28.02.2010 gilt nicht Miet-oder sonstiges Nutzungsverhältnis des Verkäufers sondern ausschliesslich die Stundung des Herausgabe-und Räumungsanspruches.Übergabetag ist Verrechnungstag. Mit dem Übergabetag gehen alle rechte, pflichetn etc. auf Käufer über.
Zur gewöhnlichen Instandhaltung bleibt bis Übergabetag Verkäufer verspflichet.
Und nun zu meiner eigentlichen Frage : Im Dachstuhl wurden Holzwürmer entdeckt ( laut Verkäufer waren diese vorher nicht da )- wer ist für die Beseitigung zuständig ???
11:41 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier ist wohl davon auszugehen, dass die Holzwürmer schon länger in dem Dachstuhl vorhanden sind. Diese werden nicht erst kurzfristig „eingezogen“ sein, so dass hier der Verkäufer haftet.
Die Holzwürmer stellen einen Mangel dar. Sie haben daher das Ihnen zustehende gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sie können vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels verlangen oder eine entsprechende Kaufpreisminderung.
Sie können den Mangel auch selbst beseitigen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen ...
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