Was zählt zur gewöhlichen Instandhaltung bis zur Gebäudeübergabe ?
Gefragt am 04.06.201311:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3093
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Vertragsrecht.
Was zählt zur gewöhlichen Instandhaltung bis zur Gebäudeübergabe ?
Ich habe am 22.05.2013 ein Grundstück mit Haus erworben. Der auf dem Grundstück befindliche Garten ist als besonders hochwertig zu bezeichnen, da von einem Architekten angelegt und auch entsprechend gepflegt wurde. Als Übergabetag ist der 01.07.23013 vereinbart. Laut Vertrag hat für die \\\"gewöhnliche Instandhaltung\\\" des Kaufgegenstands der Verkäufer auf seine Kosten zu sorgen.
Die ehemaligen Mieter sind bereits Ende April ausgezogen. Seitdem finden keine Pflegearbeiten des Gartens statt. Bei den derzeit vorherrschenden Witterungsbedingungen sprießt dort nun das Unkraut und die Pflanzen drohen einzugehen, da sie nicht gewässert werden.
Muss nun der Verkäufer bis zur Grundstücksübergabe den Garten pflegen lassen und die Pflanzen bewässern?
11:44 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Instandhaltung bedeutet Erhaltung des bestehenden Zustandes. Dies umfasst pflegende, erhaltende und vorsorgende Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand aufrechtzuerhalten ...
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