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Vom Händler zum Gewerbetreibenden gemacht - Autokauf

Gefragt am 26.01.2015
04:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2846

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat letzten Monat ein Auto bei einem Händler in der Nähe gekauft.
Nachdem es jetzt zu den ersten technischen Mängel kam und ich den Händler anrief wegen der Gewährleistung, wies er mich darauf hin das wir das Auto als gewerbetreibender unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft hätten. Daher wird er die Reparatur nicht übernehmen.
Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Weder meine Frau noch ich sind Gewerbetreibende.
Nun habe ich mir den Kaufvertrag genauer angesehen in dem als Käufer der Privat Name meiner Frau mit dem Zusatz Firma davor. Zudem noch das Sie einen Kfz Handel betreibt handschriftlich dahinter.
Unten noch den passus : \\\" Tritt der Käufer als Gewerbetreibender auf findet der Kauf unter Ausschluss der Gewährleistung und Garantie statt\\\"
Wir sind beide leider absolute leien was Verträge oder Recht an sich angeht. Aber das kann doch nicht rechtens sein oder ?
Meine Frau ist total aufgelöst und ich ziemlich sauer.
Wir wollen das Auto einfach nur zurück geben nach dieser Täuschung. Haben wir die Möglichkeit dazu ?
Darf er ansonsten einfach so aus meiner Frau einen Gewerbetreibenden machen und ihr einen Kfz Handel anddichten und somit die Gewährleistung ausschließen ?
Wir sind dort echt mit unserem Latein am Ende und der Händler stellt sich quer.
Welche Möglichkeiten haben wir ?
Ich hoffe Sie können uns helfen. Wir haben so lange gespart auf das Auto und nun sowas :(
Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.01.2015
04:00 Uhr
Rechtsanwalt Johannes Kromer Rechtsanwalt Johannes Kromer Beantwortet am 26.01.2015
06:47 Uhr

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Beantwortet am 26.01.2015 06:47 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2846

Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer (Frage zu Vertragsrecht)

Lieber Fragesteller,

das Problem Ihrer Frage ist, dass im Verhältnis zwischen zwei Unternehmern ein Gewährleistungsausschluss zulässig ist, während zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Kunden, ein Gewährleistungsausschluss nach § 475 Abs. 1 BGB unzulässig ist.

Grundsätzlich ist es objektiv zu bestimmen, ob ein Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Der BGH hatte durch Urteil vom 22. 12. 2004 - VIII ZR 91/04 entschieden, dass – wenn der Kunde wahrheitswidrig behauptet er sei Unternehmer, dieser sich nicht auf § 475 Abs. 1 BGB berufen kann ...



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