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Verzicht auf Widerruf

Gefragt am 02.02.2010
10:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4209

 

Ich habe bei einem Internetprovider einen Vetrag geschlossen, online über Internet. Da der Anschluss schell gehen sollte, wurde durch Setzen eines Extra Häkchens auf den Widerruf verzichtet.
Ich habe erst nach Absenden der Daten gesehen, dass es einen noch günstigerern Vertrag gibt.
Der Internetprovider will den Vertrag aber erst umschreiben, nachdem der von mir bestellte Zugang geschaltet ist. Wenn die das dann nicht machen, habe ich nichts in der Hand. Eine Bestätigung über den Wechsel in den billigereren Tarif will man mir erst geben, wenn der bestellte Tarif freigeschaltet ist. Der Zugang soll am 9.2.10 freigeschaltet werden.

Meine Frage:
Ist der Widerrufsverzicht bindend oder habe ich als Verbraucher (Privatperson) trotzdem die Möglichkeit, innerhalb der 4wöchigen Frist vom Vertrag zurückzutreten ?
Ist es ein Problem, wenn zugeschickte Hardware bereits angenommen worden ist oder kann man diese einfach zurückschicken ??

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2010
10:29 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 02.02.2010
12:14 Uhr

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Beantwortet am 02.02.2010 12:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4209

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Zu 1.)Ist der Widerrufsverzicht bindend oder habe ich als Verbraucher (Privatperson) trotzdem die Möglichkeit, innerhalb der 4wöchigen Frist vom Vertrag zurückzutreten ?

Durch das einfache Setzen eines Häckchens kann Ihr Widerrufsrecht grundsätzlich nicht erlöschen. Sollte der Widerrufsverzicht lediglich durch das Setzen dieses Häckchens vollzogen worden sein, ist der Verzicht unwirksam. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist für 14 Tage. Sofern der Anbieter aber vier Wochen angegeben hat, wusste er sich auch hieran halten ...



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