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Vertrag über Telefonbuchwerbung

Gefragt am 20.01.2010
14:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3963

 

Ich erhielt vor einiger Zeit einen Anruf über einen Branchenbucheintrag, Firmenname etc. wurde sehr unverständlich gesagt. Über das Gespräch soll lt. Aussage eine Aufzeichnung vorhanden sein.
Wenige Tage später erhielt ich eine Rechnung über 99,00 € + USt, über den Eintrag auf einer Branchenbuch-Internetseite.

Ich habe die Unterlagen umgehend zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass kein Interesse besteht, und ich vom Vertrag zurück trete. Heute kam ein Schreiben, dass nach §13 BGB das Fernabsatzgesetz nicht gültig ist. Wie komme ich "halbwegs" heil ohne große Kosten aus der Geschichte heraus?

gr

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.01.2010
14:11 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 20.01.2010
14:20 Uhr

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Beantwortet am 20.01.2010 14:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3963

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das klingt alles sehr nach Abzocke.

Zunächst sollte geprüft werden, ob hier tatsächlich eine Abofalle vorliegt. In den meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein. In erster Linie sollten Sie dann die Ruhe bewahren und einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen bespricht.

Die Rechnung oder Mahnung sollte aber auf keinen Fall beglichen werden. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird Ihnen raten, ein Schreiben an die Gegenseite aufzusetzen und dem Betreiber die Unwirksamkeit des vermeintlich zustande gekommenen Vertrages zu vermitteln ...



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