Verkauf eines Online-Shops
Gefragt am 10.03.201115:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5933 | Bewertung 4.7/5
Im Vertrag steht in der Präambel "...die Übertragung des gesamten Betriebsvermögens..." bzw. in §1 "...mit dem Anlagevermögen, aber ohne weitere Aktiven und Passiven..."
Was ist hiermit gemeint?
Von unserer Seite soll lediglich der Shop (Domain inkl. der im Onlineshop eingestellten Photos, Kundendaten, Texte), so wie die Lieferantenbeziehungen (einfach Umschreibung der Adresse), sowie unser Warenbestand (s. Anlage 1) verkauft werden.
Ich habe jetzt die Sorge, dass unser Bestandsvermögen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Büroeinrichtungen, etc.) ebenfalls hierunter fällt.
Also: Kann ich den Vertrag bedenkenlos unterschreiben, wenn ich lediglich die Domain, den Shop (Bilder, Texte, Kundendaten) + Warenbestand veräußern will?
15:59 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
In der Tat sollten Sie den Vertrag nicht so stehen lassen und genauer definieren, was unter das Betriebsvermögen fällt.
Lässt man den Begriff so stehen, fällt tatsächlich alles darunter.
Wenn Sie lediglich die Domain und den Shop inklusive Warenbestand verkaufen wollen, sollte dies auch so ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden ...
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