Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Verkauf eines Online-Shops

Gefragt am 10.03.2011
15:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5933 | Bewertung 4.7/5

 

Im Vertrag steht in der Präambel "...die Übertragung des gesamten Betriebsvermögens..." bzw. in §1 "...mit dem Anlagevermögen, aber ohne weitere Aktiven und Passiven..."

Was ist hiermit gemeint?
Von unserer Seite soll lediglich der Shop (Domain inkl. der im Onlineshop eingestellten Photos, Kundendaten, Texte), so wie die Lieferantenbeziehungen (einfach Umschreibung der Adresse), sowie unser Warenbestand (s. Anlage 1) verkauft werden.

Ich habe jetzt die Sorge, dass unser Bestandsvermögen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Büroeinrichtungen, etc.) ebenfalls hierunter fällt.

Also: Kann ich den Vertrag bedenkenlos unterschreiben, wenn ich lediglich die Domain, den Shop (Bilder, Texte, Kundendaten) + Warenbestand veräußern will?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.03.2011
15:59 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 10.03.2011
16:03 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.03.2011 16:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5933 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

In der Tat sollten Sie den Vertrag nicht so stehen lassen und genauer definieren, was unter das Betriebsvermögen fällt.

Lässt man den Begriff so stehen, fällt tatsächlich alles darunter.

Wenn Sie lediglich die Domain und den Shop inklusive Warenbestand verkaufen wollen, sollte dies auch so ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 7 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung