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Verkauf eines Hauses

Gefragt am 05.12.2009
14:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5438

 

Sehr geehrte Dame ,sehr geehrter Herr,

Im Oktober wollte ich mein Mehrfamilienhaus verkaufen habe auch einen Käufer gefunden.Aufgrund eines Zufahrtsrechts hat der ev. Käufer abgesagt.Da mein Darlehenvertrag abgelaufen war habe ich mich entschlossen das Haus zu behalten und habe einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahre unterzeichnet und habe mit dem Umbau
einer Wohnung begonnen.

Kurz nach der Unterzeichnung des Kreditvertrages bekam ich einen Anruf von dem damaligen Interessenten,er würde das
Haus doch kaufen,Aufgrund dessen habe ich noch am letzten möglichen Tag mein Widerspruchsrecht eingereicht.
Der ev. Käufer wollte eigentlich die Angelegenheit im
Dezember beenden,aber Aufgrund von Terminen(Notar,Bank usw.)
Hat`s halt nicht geklappt.
Da der ev. Käufer von Januar bis ca.Ende Februar im Ausland ist und deswegen ein Notartermin erst Anfang März möglich ist,möchte ich Ihnen diese Fragen stellen:

Wie Kann ich mich absichern(mir fehlen Mieteinahmen von 3 Monaten und ev. Zahlungen von meinem Widerspruch)

Wie Formuliere ich einen ev. Vorvertrag ?

Ich bin ein normaler Angestellter und das Haus war damals eine absolute Fehlentscheidung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.12.2009
14:02 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 05.12.2009
14:41 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.12.2009 14:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5438

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Anliegen ließe sich durch die Fixierung eines Käuferangebotes lösen. Hierfür ist allerdings wiederum die notarielle Beurkundung notwendig. In dem Käuferangebot gibt der in Frage kommende Käufer für ihn verbindlich die Erklärung ab, dass er das bebaute Grundstück kaufen wolle. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer in der Erklärung, dass sein Angebot bis zum Ablauf einer bestimmten Frist gelten solle ...



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