Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Verjährung Auslandsforderungen

Gefragt am 07.11.2016
15:11 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3164

 

Mein Sohn hatte bis 2008 in Amsterdam BWL studiert und dort auch eine Studienfinanzierung erhalten.

Nun wird für ihn völlig überraschend die Rückzahlung gefordert.

Dabei stellt sich heraus, dass alle vorangegangenen Schreiben, mit denen die Studienfinanzierung zur Rückzahlung gestellt wurde, noch an seine alte Amsterdamer Anschrift gerichtet waren, er sie also nie erhalten hat. Erst jetzt hat er durch Kopien Kenntnis davon erhalten.

Meine primäre Frage nun:

I. Unterliegt diese Rückforderung holländischem oder deutschem (Vollstreckungs- und Verjährungs-) Recht?

Wenn deutsches Recht anzuwenden ist, erübrigen sich die nachfolgenden weiteren Fragen.

Wenn holländisches Recht anzuwenden ist, noch ein paar Details:

Die Rückzahlung wurde mit einem Schreiben aus 2010 fällig gestellt. Die Tilgungszahlungen sollten ab dem 1. Januar 2011 geleistet werden.

II. Ist nun der Rückzahlungsanspruch bereits in 2010 entstanden oder erst mit erster Fälligstellung in 2011?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.11.2016
15:11 Uhr
 Stefan Steininger Stefan Steininger Beantwortet am 08.11.2016
15:08 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.11.2016 15:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3164

Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die in den Niederlanden durchsetzbare Forderung wird dem Recht der Niederlande unterliegen.

Damit gelten dortige Verjährungsvorschriften.

Die Verjährungsfrist für Geldzahlungen beträgt 5 Jahre ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung