Verjährung Auslandsforderungen
Gefragt am 07.11.201615:11 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3164
Mein Sohn hatte bis 2008 in Amsterdam BWL studiert und dort auch eine Studienfinanzierung erhalten.
Nun wird für ihn völlig überraschend die Rückzahlung gefordert.
Dabei stellt sich heraus, dass alle vorangegangenen Schreiben, mit denen die Studienfinanzierung zur Rückzahlung gestellt wurde, noch an seine alte Amsterdamer Anschrift gerichtet waren, er sie also nie erhalten hat. Erst jetzt hat er durch Kopien Kenntnis davon erhalten.
Meine primäre Frage nun:
I. Unterliegt diese Rückforderung holländischem oder deutschem (Vollstreckungs- und Verjährungs-) Recht?
Wenn deutsches Recht anzuwenden ist, erübrigen sich die nachfolgenden weiteren Fragen.
Wenn holländisches Recht anzuwenden ist, noch ein paar Details:
Die Rückzahlung wurde mit einem Schreiben aus 2010 fällig gestellt. Die Tilgungszahlungen sollten ab dem 1. Januar 2011 geleistet werden.
II. Ist nun der Rückzahlungsanspruch bereits in 2010 entstanden oder erst mit erster Fälligstellung in 2011?
15:11 Uhr
Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die in den Niederlanden durchsetzbare Forderung wird dem Recht der Niederlande unterliegen.
Damit gelten dortige Verjährungsvorschriften.
Die Verjährungsfrist für Geldzahlungen beträgt 5 Jahre ...
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