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Unterschlagung? vertragsbetrug ?

Gefragt am 15.06.2010
10:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4459

 

hallo :-)
..ich habe folgendes problem.
vor einiger zeit habe ich einer werkstadt in meinem ort den auftrag erteilt mein auto fahrtüchtig zu machen so das es tüv und au erhält.
danach sollte der wagen (audi) für 2500 euro verkauft werden
nachdem ich länger nichts gehört hatte bin ich zur werkstadt gefahren um nachzufragen,
dort erfuhr ich das der wagen schon verkauft sei und auch schon vom neuen besitzer genutz werde. 1500 euro sollte ich bekommen dann wäre ich mit allem quitt.
natürlich habe ich dagegen protestiert und wollte das fahrzeug zurück.
das ist jez nach 4 wochen auch passiert-bei dieser gelegenheit wurde mir eine rechnung präsentiert über fast siebenhundert euro-ausgemacht waren 400 euro
auf der rechnung befindet sich auchein satz felgen+montage das habe ich aber gar nicht beauftragt..
jetzt meine frage:
kann ich das geld für eben diese leistung einbehalten ?
was ist mit der abnutzung des fahrzeugs ( mehrere 100dert kilometer) ?
darf mein fahrzeugbrief einfach einbehalten werden wenn ich nicht alles bezahle ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.06.2010
10:20 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 15.06.2010
10:26 Uhr

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Beantwortet am 15.06.2010 10:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4459

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst müssen Sie die Rechnung der Werkstatt nicht bezahlen, da diese Ihr Auto ohne Absprache verkauft hat.

Sie können also die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen oder alternativ den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 2.500 €.

Weiterhin sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Den Fahrzeugbrief brauchen Sie ja nicht, wenn das Fahrzeug bereits weg ist ...



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