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Streitigkeiten mit Energieversorgern - Grundversorgung

Gefragt am 28.04.2011
13:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4642

 

Betrifft: Streitigkeiten mit Energieversorgern.
Ein vorhandener Stromvertrag bei Vattenfall wurde mit schriftlicher Kündigung zum 31.12.2010 vom Kunden gekündigt.Am nächsten Tag wurde Yello-Strom beauftragt,
ab 01.01.2011 Strom zu liefern. Mit dem Auftrag wurde Yello-Strom jedoch automatisch beauftragt im Namen des Kunden bei Vattenfall zu kündigen. Yello kündigte jedoch entgegen der Beauftragung des Kunden bei Vattenfall zum 31.10.2010 und teilte dies dem Kunden auch mit. Daraufhin wurde der Auftrag bei Yello-Strom schriftlich mit Bestätigung storniert. Leider ist der Widerruf und somit auch der Widerruf der Kündigungsbeautragung bei Vattenfall nicht angekommen. Aufgefallen ist der Sachverhalt erst, als der Kunde Vattenfall am 31.12.2011 die Zählerstände mitgeteilt hat.
Sind die zusätzlichen Kosten der Grundversorgung vom
Kunden zu tragen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.04.2011
13:36 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 28.04.2011
14:01 Uhr

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Beantwortet am 28.04.2011 14:01 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4642

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Wenn ich Sie richtig verstanden habe ist Vattenfall hier der Grundversorger.

Der Kunde hat nach ihrer Schilderung ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt , womit der Kunde dann am 1.1.2011 aus dem Vertrag wie beabsichtigt raus wäre und die Stromversorgung durch Yellowstrom hätte übernommen werden können und auch sollen.

Wenn ich sie weiterhin richtig verstanden habe hat Yellowstrom ebenfalls zum 31.12.2010 gekündigt, also zum gleichen Zeitpunkt wie der Kunde zuvor.

Die zweite Kündigung ist also unerheblich und überflüssig, kann allenfalls als Bestätigung der ersten Kündigung aufgefasst werden ...



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