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Streit zwischen Mitgliedern des Kegelclubs

Gefragt am 27.09.2011
20:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3774

 

Guten Tag, ich bräuchte zu folgendem Fall ausschließlich ein Gutachten, eine kurze Skizzierung der Gliederung dessen reicht mir völlig aus.

Falls dies nicht möglich ist, kontaktieren sie mich bitte zeitnah, und teilen mir dies mir, vielen Dank!


Folgender Sachverhalt:

A leiht dem B einen Gegenstand X.

Daraufhin fälscht B eine Vollmacht, inwelcher A anscheinend den Gegenstand X verkaufen will.

B gibt den Gegenstand X plus die gefälschte Vollmacht dem C, damit der C einen Käufer findet.

C der die Vollmacht für gültig hält, geht in ein Geschäft, leg Gegenstand und die gefälschte VM vor,
und verlangt vom Inhaber des Ladens, D, das dieser den Gegenstand verkauft.

D erklärt sich einverstanden, kontaktiert darauf einen Interessenten aus dem Nachbardorf, E, erzählt
diesem wer ihn beauftragt hat und von der Vollmacht, verkauft darauf hin den Gegenstand X für 100€ an E.

E güberweist zunächst das Geld an den D, und erklärt er kommt die nächsten Tage um den Gegenstand abzuholen.

D gibt das Geld dem C und C gibt das Geld dem B, B gibt das komplette Geld aus.

Als E zum Händler D kommt, entstehen ihm Fahrtkosten in Höhe von 20 €, bei D angekommen stellt sich
schlußendlich die Vollmacht als Fälschung heraus, da A den Vertrag nicht genehmigt, geht E leer aus.

Folgende Frage dazu:

1. Könnte nun E von D 100 € Kaufpreis plus 20 € Fahrtkosten verlangen?

2. Könnte E von V Schadenersatz verlangen, fals ja, wie hoch wäre dieser?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.09.2011
20:49 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 28.09.2011
11:26 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.09.2011 11:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3774

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Klingt nach einer universitären Hausarbeit, oder?

Sie wissen auch, dass man sich strafbar macht, wenn man solche Leistungen nicht selbst erbringt?!

1)

Nein, da D gutgläubig war.

2)

Wer ist denn V?


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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