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Sicherung einer Schenkung

Gefragt am 18.09.2010
21:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4277

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schaffen ein neues Auto an und möchten unseren bisher benutzten PKW an unseren Sohn verschenken. (Wert ca. 5.000,- €]
Er beabsichtigt, wegen günstigerer Versicherung (Zweitwagen),
eine Zulassung auf den Namen seiner Frau. Unter normalen Verhältnissen wäre dagegen nichts einzuwenden, nur, er befindet sich derzeit in großen Schwierigkeitgen mit seiner Partnerin, es wird von ihr bereits an eine Trennung gedacht.
Kann das für unseren Sohn, im Fall der Fälle, zum Problem werden?
Bei dieser Konstellation möchten wir keinesfalls, daß der Wagen in gemeinschftliches Eigentum übergeht. Vor allem auch deshalb, weil die Zulassung auf die "Dame" lauten soll, mein Sohn evtl. das Auto rechtlich verlieren könnte?
Welche vorbeugende Regelung könnten wir da mit unserem Sohn treffen, daß ein solcher Fall nicht eintreten kann, bzw. die Schenkung an uns zurückfällt.
Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.09.2010
21:14 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 18.09.2010 23:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4277

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsinformationen gern wie folgt Stellung nehme.

Die schenkweise Übertragung Ihres bisher genutzten Kraftfahrzeuges auf Ihren Sohn wäre rechtlich unbedenklich und ließe insbesondere nicht befürchten, dass dessen Ehagattin Miteigentum erwirbt.

Soweit Sie Ihrem Sohn den PKW schenkweise zuwenden, erwirbt er an diesem Alleineigentum, denn grundsätzlich bleibt jeder Ehegatte während des Bestands der Ehe alleiniger Inhaber seiner Vermögenswerte. Daher ist auch jeder Ehegatte während der Ehezeit ausschließlich in eigener Person zuständig für die Verwaltung seines Vermögens.

Diese Grundsätze gelten jedenfalls in dem gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft - von deren Vorliegen auszugehen sein dürfte ...



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