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Rücktrittsrecht beim Vorvertrag

Gefragt am 18.08.2014
19:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3297

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin seit einigen Jahren eine im Verein eingetragene Katzenzüchterin. Meine Kaufinteressenten erhalten nach ihrem Entschluss eine Katze bei mir zu kaufen, einen \\\"Vorvertrag\\\". In diesem stehen neben den Namen und Anschriften der Vertragsparteien der Name der ausgesuchten Katze, Farbe, Geb.datum, Endpreis. Es wird vermerkt, dass die geleistete Anzahlung mit dem eigentlichen Kaufpreis verrechnet wird. Tritt der Interessent von dem Vorvertrag zurück, wird ein Anteil zurückbehalten. Ein Rücktrittsrecht für mich als Züchter ist nicht vorgesehen.
Nun habe ich den Fall, dass ich von einem Vorvertrag zurücktreten möchte. Aus vielen Gesprächen bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass die Interessenten für mich nicht vertrauenswürdig sind. Um späteren Schaden von mir und meinen Tieren abzuwenden, habe ich den Interessenten mitgeteilt, dass ich gern im einvernehmlichen Interesse zurücktreten möchte. Ich wollte die komplette Anzahlung zurückzahlen. Die Interessenten bestehen nun auf die Einhaltung des Vorvertrages. Sie wollen unbedingt die Katze erhalten notfalls unter Androhung einer Klage.
Nun meine Frage: Wie komme ich aus meinen Vorvertrag raus?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit G.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2014
19:28 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 18.08.2014
20:03 Uhr

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Beantwortet am 18.08.2014 20:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3297

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ein Vorvertrag enthält die verbindliche Verpflichtung, auch den Hauptvertrag abzuschließen. Dieser Anspruch kann gerichtlich eingeklagt werden.

Auch für einen Vorvertrag gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind und nicht einseitig aufgehoben werden können. Wurde vertraglich kein Rücktrittsrecht vereinbart, wäre ein Rücktritt daher nur möglich, wenn eines der gesetzlichen Rücktrittsrechte greift ...



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