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Rücktritt vom Kaufvertrag Nachbesserung bei Gebrauchtwaren

Gefragt am 14.04.2016
19:57 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2222

 

Ich habe einen gebrauchten Motor für meinen PKW gekauft (von einer darauf spezialisierten Fachfirma die eigentlich ein gutes Renommee geniesst).

Dieser Motor ist jedoch (nach Auskunft der Meisterwerkstatt die den einbauen soll) defekt - konkret lässt sich der Motor nicht durchdrehen (die Kurbelwelle), der (laut 2er Kfz-Meister) wahrscheinliche Grund dafür ist Rost der aufgrund unsachgemässer Lagerung / Behandlung des Motors entstanden ist und die Zylinder "blockiert".

Ich würde den Motor gerne zurückgeben und den Kaufvertrag rückgängig machen, da der Motor eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft nicht hat - nämlich einwandfreie Funktion.
Muss ich dem Verkäufer das Recht zugestehen den gelieferten Motor "nachzubessern"?

Die vom Verkäufer vorgeschlagene Methode mit "Caramba" bzw einem ähnlichen Kriechöl den Rost zu lösen ohne den Motor auseinanderzu nehmen ist meiner Meinung nach total unbrauchbar , denn abhängig vom Verrostungsgrad und der Menge an Rost die dann im Motor ist und in den in den Motorölkreislauf gelangt ist der nächste Schaden vorprogrammiert. Insofern wäre der Motor (selbst wenn er sich nach einer solchen Behandlung durchdrehen liesse) nicht der Motor den ich gekauft habe - weil ich keinen Motor gekauft hätte der so behandelt worden wäre... aus oben angeführten Gründen. Meiner Meinung (und der Meinung der 2 befragten KFZ-Meister) nach verspricht eine Nachbesserung keinen Erfolg- lediglich ein komplett auseinandergenommener und generalüberholter Motor wäre akzeptabel- was aber angesichts der zugesicherten Eigenschaften ( 90tkm, voll funktionsfähig) eine solche Verbesserung wäre das das sicher für den Verkäufer nicht in Frage kommt.

Ausserdem will der Verkäufer (der über keine eigene Werkstatt verfügt) den Motor für die entsprechenden Arbeiten zu seinem Lieferanten schaffen - dafür müsste ich den Motor zu ihm schaffen (was mit Kosten verbunden ist, da ich mir den Mercedes Motor ja nicht in die Tasche stecken kann...) Welchen zeitlichen Rahmen hat er für die Nachbesserung - wenn er einen Anspruch darauf hat? Muss ich für die Lieferung an die Firma sorgen / und bezahlen?

Ich würde Antworten aus dem näheren Umkreis von Essen bevorzugen und besonders Anwälte ansprechen wollen, die mir im Streitfall auch vor gericht zur Seite stehen würden.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.04.2016
19:57 Uhr
 Stefan Steininger Stefan Steininger Beantwortet am 14.04.2016
20:28 Uhr

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Beantwortet am 14.04.2016 20:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2222

Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Für eine Interessenvertretung stehe ich auch gerne zur Verfügung, die räumliche Entfernung ist dabei nicht von Bedeutung ...



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