Mahnverfahren Frist verpasst
Gefragt am 15.12.201016:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4127
Meine Tochter bekam unaufgefordert von Base einen Vertrag zugeschickt und hat darauf nicht reagiert. Dann kamen Rechnungen und Mahnungen etc. Ich habe Ihr gesagt das Mahnverfahren abwarten und dann Einspruch einlegen.
Jetzt hat Sie die Frist im Mahnverfahren verpasst.
Die Zustellung ging noch an Ihre alte Adresse bei der Mutter,
die war im Urlaub. Sie hatte zwar Briefverkehr mit Ihrer neuen Adresse hingeschickt aber keine Adressenänderung beantragt.
Jetzt ist die Frage ob es noch Sinn macht gegen die Vollstreckung Einspruch einzulegen oder zahlt man lieber.
Es geht inzwischen um ca. 300 Euro.
Mit freundlichem Gruß
16:05 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Wie sie schon völlig richtig bemerkt haben besteht die Möglichkeit gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Sollte kein Einspruch eingelegt werden, so würde der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden und es wäre mit einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher zu rechnen.
Ob ein Einspruch Sinn macht hängt davon ab, ob sich ihre Tochter wirksam verteidigen kann.
Ohne den ganzen Sachverhalt insbesondere den Schriftverkehr zu kennen, lässt sich diese Frage im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilen ...
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