6. Januar 2013
Erstattung der Kosten des WEG Verwalters
Meine Beschlussanfechtung gegen die Eigentümergemeinschaft wurde zu meinen Ungunsten entschieden. Die Anwaltskosten der Gegnerschaft wurden von mir bezahlt.
Die Hausverwaltung macht jetzt ihren Aufwand in Höhe von € 170,- dafür geltend.
Im Verwaltervertrag sind "Kosten im Zusammenhang mit Beschlussanfechtungen" als Sonderleistungen vereinbart.
Bei meinen Recherchen im Internet bin ich jedoch auf widersprüchliche Hinweise gestoßen, die für mich als Laien nicht eindeutig zu interpretieren waren.
Gibt es für meinen Fall eine eindeutige Rechtslage oder noch ein Schlupfloch?
Vielen Dank und freundliche Grüße
B
Bernhard Müller
· Berlin
19. Januar 2010
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch wenn Sie die Anfechtungsklage selbst zurückgenommen haben, ändert dies nichts daran, dass nicht der Verwalter sondern sein Anwalt die Sonderleistung erbracht hat.
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der Verwalter die besonderen...
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B
Bernhard Müller
· Berlin
12. Januar 2010
Sehr geehrte Fragestellerin,
Kosten im Zusammenhang mit Beschlussanfechtung sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass die anderen Eigentümer vertreten durch den Verwalter einen Anwalt einschalten. Diesen Anwalt haben Sie bezahlt.
Wenn dem Verwalter Kosten dafür entsta...
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