kündigung des stromvertrages
Gefragt am 26.09.200918:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4033
mein stromlieferant hat den jahrestarif um mehr als 100 euro erhöht. die erhöhung teilte flexstrom mir erst im august mit.daraufhin habe ich außerordentlich gekündigt, doch der lieferant will mich aus dem vertrag erst august 2010 entlassen. ist das rechtens? bekam sogar schon einen brief vom inkassounternehmen.
18:01 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Im Fall einer Erhöhung des Strompreises, d.h. Einer Änderung der Vertragsbedingungen zu Ihren Ungunsten, haben Sie das Recht, dem Stromlieferungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
Wichtig ist hierbei, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist und Sie im Streitfall nachweisen könne, dass die Kündigung Ihrem Vertragspartner auch zugegangen ist ...
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