Kündigung Studienvertrag an privater FH
Gefragt am 07.10.201115:57 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8331
Meine Tochter hat mit einer privaten FH einen Studiumvertrag abgeschlossen. Die Studiengebühren sollten im Rahmen des dualen Studiums durch den Praktikumsbetrieb übernommen werden.
Sie hat das Studium nicht angetreten, da sie sich für einen anderen Studiengang entschieden hat und hat sicher außerhalb der vertraglichen Kündigungsfristen gekündigt bzw. ist davon zurück getreten. Jetzt fordert die FH von ihr die Stidiengebühr für den 1.Monat.
Aus dem Vertrag geht für uns nicht hervor, das durch sie bei Nichtantritt oder dieser Kündigung außerhalb der vertraglich vereinbarten, Schadenersatz zu leisten ist.
Wie soll sie sich hier verhalten?
Muss sie die geforderte Summe zahlen?
Sie verfügt über kein Einkommen.
Frist für die Zahlung ist der 21.10.11
Den Studienvertrag und den Schriftverkehr füge ich in der Anlage bei.
Vielen Dank
15:57 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Leider ist es so, wie von der Gegenseite bereits vorgetragen.
Der Studienvertrag hätte binnen 14 Tagen ab Abschluss widerrufen werden können.
Danach ist eine Kündigung des Studienvertrags nur noch mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des ersten Semesters möglich.
Daher ist Ihre Tochter insoweit zumindest an den Vertrag gebunden und muss den Beitrag für den Oktober bezahlen. Es ist als Entgegenkommen zu werten, wenn hier nur der eine Monatsbeitrag zu bezahlen ist ...
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