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Kündigung eines Kreditvertrags seitens Darlehensgeber

Gefragt am 02.06.2010
04:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5084

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Bau unseres Einfamilienhauses haben meine Frau (Tochter) und ich (Schwiegersohn) gesamtschuldnerisch mit der Schwiegermutter einen zinslosen Kreditvertrag mit zehnjähriger Laufzeit (bis 2016) abgeschlossen. Von der Kreditsumme wurden von mir während der Ehezeit bereits 3000 Euro vorzeitig rückgezahlt, so dass die geschuldete Summe zur Zeit noch 8.000 Euro beträgt. Nun erhalte ich ein Rechtsanwaltschreiben, der Kreditvertrag würde außerordentlich gekündigt. Begründung: Scheidung, Darlehen wurde zinslos gewährt, damit handele es sich um reine Gefälligkeit, weshalb keine Anforderungen an den wichtigen Grund zu stellen sind (BGH NJW 1986, 978, 980, Münchner Kommentar § 314 Rn. 12), Wegfall der Geschäftsgrundlage, da die Tochter das Haus verlassen musste und das Darlehen erkenbar zur Schaffung eines EFH und damit zur Unterstützung der Lebensführung der Tochter geleistet wurde, BGH habe erst kürzlich bestättig, dass unentgeltliche Zuwendungen von Schwiegereltern bei Scheitern der Ehe zurückgefordert werden können (BGH, Urteil vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06), ausserdem sei die Tochter (Beamtin im mittleren Dienst) vermögenslos, deshalb sei bei ihr nichts zu holen, weshalb ich zahlen müsse.

Für kurze Orientierung, ob die Begründung für die ausserordentliche, vorzeitige Kündigung des Vertrags seitens des Darlehensgebers rechtens ist wäre ich dankbar.

Mit freundichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.06.2010
04:21 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 02.06.2010
07:55 Uhr

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Beantwortet am 02.06.2010 07:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5084

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

bei Zuwendungen der Schwiegereltern an die Schwiegerkinder ist oft tatsächlich das Bestehen der Ehe die Geschäftsgrundlage.
Die Schwiegereltern wollen, dass das eigene Kind einen dauerhaften Vorteil davon hat. Dieser fällt weg, wenn die Ehe scheitert und die Tochter nicht mehr in dem Haus wohnt.
Die Zuwendung besteht darin, dass für den Kredit keine Zinsen verlangt wurden ...



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