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KFZ

Gefragt am 22.07.2009
17:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3618

 

Wir haben im März 2009, einen Gebrauchtwagen gekauft,bei dem sich schon auf dem Heimweg zeigte das etwas nicht stimmt.
Eine der Zündkerzen wurde nicht richtig eingesetzt .
Resultat, der Wagen wurde durch den Händler wieder abgeholt und nach etwa einer Woche wieder an uns ausgeliefert, mit der Aussage,daß das Problem jetzt behoben sei und das kann ja mal passieren. Das Auto hielt genau ein Wochenende. Wir riefen den Händler wieder an, der aber ab jetzt nur noch durch Abwesenheit glänzte. Da wir aber über Ostern in den Uraub wollten, gaben wir das Auto in eine andere Werkstatt
Kostenpunkt 600,00 Euro. Der Händler beteiligte sich mit 100,00 Euro ,da er ja das Recht der Nachbesserung hat.
Nun ist seit Mitte Juni die Kupplung defekt.Kostenpunkt,
528,00 Euro. Lt. Händler, handelt es sich hierbei um ein
Verschleißteil,wofür keine Garantie besteht. Ist das so?!!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2009
17:17 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 22.07.2009
18:15 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2009 18:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3618

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

1.

Bevor Sie im Rahmen der Gewährleistung Schäden selbst beheben und die entstandenen Kosten vom Händler geltend machen, müssen Sie den Händler Gelegenheit zu Nachbesserung geben. Diese Verpflichtung besteht erst dann nicht mehr, wenn die Nachbesserung entweder vom Händler verweigert wird, zum zweiten Male fehlgeschlagen ist oder aber Ihnen eine Nachbesserung unzumutbar ist. Liegt keiner dieser Ausschlussgründe für eine Nachbesserung vor, so haben Sie die Kosten einer selbst veranlassten Reparatur selbst zu tragen ...



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