Kaufvertrag für gewerbliches KFZ erstellen
Gefragt am 27.07.201809:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2665
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bräuchte einen Kaufvertrag für den Verkauf eines Transporters ( Mercedes Sprinter ) , das Fahrzeug wurde von mir gewerblich genutzt und wird nun auch gewerblich verkauft.
Der käufer hat sich das Fahrzeug gestern angeschaut und nach der Probefahrt konnten wir uns auf einen Preis von 21500€ / Brutto einigen.
Soweit ich mich belesen habe stehe ich in der Gewährleistungspflicht, obwohl ich eigenltich mit Fahrzeugen nichts zu tun habe oder ?
Wichtig ist das im Vertrag die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt wird, das Fahrzeug befindet sich zwar in einem wirklich tadellosen Zustand, jedoch würde ich mich hier doch gerne vertraglich auf das eine Jahr festlegen.
Das Fahrzeug verfügt über eine nachträglich eingebaute Rampe, welche sich hinten manuell ausklappen lässt um Stückgut auch mit Paletten in das Fahrzeug fahren zu können. Ist es möglich für diese nachträglich eingebaute Rampe die Garantie auszuschließen ?
Mir ist im März/2017 eine ältere Dame auf mein parkendes Fahrzeug aufgefahren, wobei hinten links die Rückleuchte beschädigt wurde und eine Dalle über der Rückleuchte existiert, deshalb wird das Fahrzeug als Unfallfahrzeug verkauft.
( Ein Gutachten über den Unfall liegt vor... )
Selbstverständlich hat das Fahrzeug noch mehrere Stellen auf dem Lack wo normale Gebrauchsspuren ( Kratzer ) vorhanden sind, außerdem hat das Fahrzeug an der rechten Seitentür noch eine weitere Dalle welche jedoch nicht durch einen Unfall verursacht ist, sondern höchstwahrscheinlich durch nicht gut gesicherte Ware welche gegen die Tür geknallt ist, jedoch bin ich mir hier nicht zu 100% sicher was genau zu dem Schaden geführt hat, nur einen Unfall kann ich ausschließen.
Ebenfalls hat die Seitentür von dem Mercedes Transporter eine Funktion die bei diesem Transporter nicht mehr funktioniert, die Seitentür rastet eigentlich ein, wenn man diese bis zum Ende öffnet. Ich war in einer KFZ Werkstatt welche mir erklärte das es unten in der laufschiene normalerweise einen Stopper gibt und der wäre bei meinem Sprinter nicht mehr vorhanden, ich habe diesen Mangel nicht repariert da ich doch sehr selten über die Seitentür belade oder entlade. D.h. mich hat dieser Mangel nicht weiter gestört, dieser sollte jedoch auch im Vertrag festgehalten werden.
09:59 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gern kann ich Ihnen einen solchen Vertrag vorbereiten ...
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