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Kaufvertrag

Gefragt am 11.08.2009
17:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3687

 

Am 1.4.09 habe ich einen neuen PKW bestellt. Trotz der mündlichen Vereinbarung eines Liefertermines zu Ende Mai 09,
kann der PKW jetzt erst ca. Ende Oktober geliefert werden.
Da ich aber dringend ein Fahrzeug brauche, hat der Händler mir ein anderes neues Fahrzeug angeboten. Kann ich diesen Kauf tätigen?
Was sollte mit dem ersten Kaufvertrag geschehen, damit ich nachher nicht 2 Autos habe?
Was bedeutet Tageszulassung aus Spanien?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.08.2009
17:42 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 11.08.2009
18:48 Uhr

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Beantwortet am 11.08.2009 18:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3687

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

es sollte sichergestellt sein, dass der Kaufvertrag über den ursprünglichen Neuwagen rückabegwickelt wird, damit Sie nicht zwei Zahlungsansprüchen ausgesetzt sind. Dies kann durch einen Aufhebungs-/Änderungssvertrag geschehen oder durch Abschluss eines neuen Kaufvertrages nach Rücktritt vom alten Kaufvertrag. Will sich der Händler - wovon ich nicht ausgehe, weil äußerts unüblich - nicht auf eine Rückabwicklung einlassen, dann schließen Sie auf keinen Fall neben dem bestehenden Kaufvertrag einen zweiten ab ...



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