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Immobilienkauf, Gewährleistung

Gefragt am 28.07.2011
17:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5374

 

Guten Tag,

ich möchte eine kleines Haus (90m²) kaufen.
Wir übernehmen Zubehör, wie z.b. elektrische Wandheizungen sowie eine Küche.
Uns ist bei der Besichtigung mit dem Notar ein älterer Wasserfleck aufgefallen. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund Wassereintrittes das kellerlose Haus mittels einer Drainage vor einiger Zeit trockengelegt wurde. Es ist jetzt "absolut" trocken.

Wie kann ich mich im Notarvertrag absichern, dass
1. das Zubehör funktioniert (z.B. die elektrische Heizungsanlage mit Thermostat über die Wintermonate im Einsatz seine Funktion beweisen kann)
2. das Haus wirklich trocken ist, also fachgerecht saniert wurde. (Absicherung so lang wie möglich)

Mir liegt nun der Notarvertrag (vermutlich Standard-Zitate) zur Durchsicht vor.
Hinsichtlich Haftung zitiere ich:
"Im übrigen sind Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes und auch wegen der mitverkauften beweglichen Gegenstände ausgeschlossen und zwar gleichgültig, ob solche bereits heute vorhanden oder bis zum Besitzübergang noch entstehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht somit ab sofort auf den Erwerber über.

Die Gefahr von Brand-, Elementar- und Wasserschäden bleibt jedoch bis zum Besitzübergang beim Veräußerer. Bis dahin hat der Veräußerer die erforderliche Sorgfalt und die bisherige Verwendbarkeit des Vertragsgegenstandes sowie bestehende Sachversicherung aufrecht zu erhalten.

Der Ausschluss von Rechten gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, außer bei Vorsatz des Veräußerers. Dem Erwerber stehen also insbesondere keinerlei Ansprüche wegen der Gründstücksgröße und Wohnfläche des Hauses, der Freiheit von altrechtlichen Dienstbarkeiten sowie Bodenbeschaffenheit, Zustand und Verwertbarkeit zu.

Der Veräußerer versichert aber, dass ihm von wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind, altrechtlichen Dienstbarkeiten, Abstandsflächenübernahmen oder Belegungs- und Mietbindungen der sozialen Wohnraumforderung nichts bekannt ist." Zitat Ende.


Welche Klausel könnte ich in den Notarvertrag einbringen, um diesen "käuferfreundlich" zu gestalten.

Vielen Dank.

MFG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.07.2011
17:31 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 28.07.2011
17:58 Uhr

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Beantwortet am 28.07.2011 17:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5374

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

um den Vertrag käuferfreundlicher zu gestalten müßte die von Ihnen zitierte Klausel aus dem Vertrag gestrichen und durch folgende Klausel ersetzt werden:

„Der Verkäufer garantiert, dass das Haus trocken ist, die elektrische Heizungsanlage mit Thermostat funktioniert, ... (alles aufzählen was der Verkäufer sonst noch garantieren soll) ...



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