Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Hobbyzucht

Gefragt am 11.10.2010
11:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3927

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein kleine Katzen-Hobbyzucht. Vor 8 Monaten habe ich zwei trächtige Katzen von einer Züchterin übernommen, da sie sich in einer Notsituation befand und die Aufzucht nicht übernehmen konnte. Wir haben kurz und knapp schriftlich vereinbart, dass nach Verkauf der Kätzchen der Aufwand für die Aufzucht, Nahrung, tierärztl. Versorgung etc. mit dem Erlös verrechnet wird. Vor dieser Aufrechnung stehe ich nun. Die belegbaren Ausgaben sind aufgelistet. Was berechnet man jedoch für 8-monatige liebevolle Betreuung zu jeder Tages- und Nachtzeit von zwei Würfen? Meine eigentliche Frage lautet jedoch: Ich muss als Verkäuferin der Kitten für eine zweijährige Gewährleistungsgarantie gerade stehen. Empfehlen Sie mir ein Zurückbehaltungsrecht für diese Zeit? Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.10.2010
11:41 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 11.10.2010
11:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 11.10.2010 11:52 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3927

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Zwischen einer Gewährleistung nach dem Gesetz (also den §§ 434 ff.BGB) und einer Garantie besteht ein Unterschied. Eine Garantie ist ein eigenständiges vertragliches Versprechen. Normalerweise wird die Garantie in Form einer so genannten Haltbarkeitsgarantie ausgesprochen.

Bei der Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung der Unterschied, dass bei der Gewährleistung grundsätzlich der Käufer beweisen muss, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war oder zu mindestens einem Mangelanlage hatte. Bei der Garantie ist dieses umgekehrt. Ich habe dem Kaufvertrag zwar nicht gesehen, nach ihrer Schilderung gehe ich aber nicht davon aus, dass sie hier eine eigenständige Garantie vereinbart haben, sondern dass es lediglich um gesetzliche Gewährleistung geht ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung