Hobbyzucht
Gefragt am 11.10.201011:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3927
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein kleine Katzen-Hobbyzucht. Vor 8 Monaten habe ich zwei trächtige Katzen von einer Züchterin übernommen, da sie sich in einer Notsituation befand und die Aufzucht nicht übernehmen konnte. Wir haben kurz und knapp schriftlich vereinbart, dass nach Verkauf der Kätzchen der Aufwand für die Aufzucht, Nahrung, tierärztl. Versorgung etc. mit dem Erlös verrechnet wird. Vor dieser Aufrechnung stehe ich nun. Die belegbaren Ausgaben sind aufgelistet. Was berechnet man jedoch für 8-monatige liebevolle Betreuung zu jeder Tages- und Nachtzeit von zwei Würfen? Meine eigentliche Frage lautet jedoch: Ich muss als Verkäuferin der Kitten für eine zweijährige Gewährleistungsgarantie gerade stehen. Empfehlen Sie mir ein Zurückbehaltungsrecht für diese Zeit? Mit freundlichen Grüßen
11:41 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Zwischen einer Gewährleistung nach dem Gesetz (also den §§ 434 ff.BGB) und einer Garantie besteht ein Unterschied. Eine Garantie ist ein eigenständiges vertragliches Versprechen. Normalerweise wird die Garantie in Form einer so genannten Haltbarkeitsgarantie ausgesprochen.
Bei der Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung der Unterschied, dass bei der Gewährleistung grundsätzlich der Käufer beweisen muss, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war oder zu mindestens einem Mangelanlage hatte. Bei der Garantie ist dieses umgekehrt. Ich habe dem Kaufvertrag zwar nicht gesehen, nach ihrer Schilderung gehe ich aber nicht davon aus, dass sie hier eine eigenständige Garantie vereinbart haben, sondern dass es lediglich um gesetzliche Gewährleistung geht ...
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