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Hauskauf mit Wohnrecht und Zeitrente

Gefragt am 24.04.2013
20:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3999

 

Mein Bruder möchte mir unser Elternhaus übergeben. Gegen eine Zeitrente oder auf Raten. In jedem Fall soll ihm ein Wohnrecht eingetragen werden. Dieses Wohnrecht soll an die Pflicht meines Bruders zur Löschung ohne Gegenleistung gekoppelt sein, sollte mein Bruder erwartbar dauerhaft (12 Monate) aufgrund eines Pflegeheimaufenthaltes nicht in der Lage sein dieses auszuüben.
Das Haus hat einen Wert von ca. 170000,-€. Wohnrecht besteht auf eine 115 qm Wohnung. Barwert Wohnrecht bei 3,65 €/qm (ja wir wohnen auf dem Dorf) ca. 153000,- (Mein Bruder ist erst 48 Jahre).
Der Plan ist eine Ratenzahlung mit 1 % Verzinsung. Kaufsumme 95.000,- + Wohnrecht 153000,- €. Ratenzahlung 500,- €/Monat für 204 Monate (17 Jahre).
1. Ist dieses Geschäft zweifelsfrei als Kauf anzusehen? Schließe ich also somit evlt. Sozialregreß aus?
2. Grunderwerbsteuer wäre auf Kaufsumme + Wohnrecht 95000,- + 153000,- zu zahlen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.04.2013
20:32 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 24.04.2013
23:36 Uhr

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Beantwortet am 24.04.2013 23:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3999

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

das geplante Geschäft ist als Kauf anzusehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Sie eine Leistung von 95.000 Kaufsumme + 153.000 Wohnrecht also 248.000 erbringen, während das Haus nur 170.000 Wert ist.

Damit dürften für den Fall, dass Ihr Bruder in ein Pflegeheim muss Sozialregressansprüche gegen Sie ausgeschlossen sein. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Bruder das Wohnrecht bei Vertragsschluss noch ausüben kann und die Verschlechterung seines Gesundheitszustands, die ihn daran hindert erst nach der Eintragung ins Grundbuch eintritt ...



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