Einspruch | frag-einen.com
1. Oktober 2014

Einspruch

Sehr geehrte Damen und Herren, das Finanzamt unterstellt mir eine erhaltene Schenkung i.H.v. 100.000€ zum Erwerb eines Hauses. Diese Information hat ein mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beauftragtes Steuerbüro an das betreffende FA geschrieben. Tatsächlich sollte es zunächst eine Schenkung sein, aber in der Tat habe ich Goldmünzen veräußert, als der Kurs günstig war. Die Münzenn sind bereits seit über 40 Jahren in meinem Besitz gewesen, Schenkung aus der Familie zu Geburtstagen, Kommunion, etc... Ich habe gegen den Schenkungssteuerbescheid Einspruch erhoben. Das FA stellt mir die Rücknahme des Einspruchs anheim und weist mich darauf hin, dass ich am 8.10. die Steuer i.H. v. 30.000€ bezahlen soll. Genügt es, wenn ich den Verkauf der Goldmünzen nachweise? Was soll ich Ihrer Einschätzung nach tun? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
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Ralph J. Schnaars
· Norderstedt
27. Februar 2011
sehr geehrter Fragesteller, wenn Sie als Begründung zu Ihrem Einspruch dem Finanzamt durch Belege nachweisen 1) wer das Geld eingezahlt hat, z.B. durch Überweisung von Fremden oder eigene Einzahlung und 2) woher das Geld stammte, z.B. durch eine Quittung oder Rechnung ...
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