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Gewährleistung Gebrauchtfahrzeug bei gewerblichem Kauf richtige Fristsetzung

Gefragt am 22.02.2013
09:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3028

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte hier auf dem Portal bereits am 07.12.2012 eine Frage

http://frag-einen.com/rechtsanwalt/vertragsrecht/gewaehrleistung-gebrauchtfahrzeug-bei-gewerblichem-kauf-8064.html

bzgl. meines Problems eingestellt. Ich habe mir gewerblich einen Gebrauchtwagen ( Peugeot Boxer ) bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Aufgrund verschiedener Mängel bin ich direkt zu einer Peugeot Werkstatt gefahren um mir dort eine unabhängigen Bericht aller Mängel einzuholen.

Nachtrag: Die Gewährleistung wurde im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen.

Die Mängel die Peugeot festgestellt hat waren folgende:

1. Baterie muss ausgewechselt werden.
2. AGR ( Abgasrückführventil ) muss erneuert werden.
3. Glühkerzen müssen ausgewechselt werden
4. Hochdruckkraftstofregler muss ausgewechselt werden
5. Softwareupdate muss durchgeführt werden
6. Kabelzug bzw. Schaltzüge der Schaltung müssen ausgewechelt werden.

Ich habe das Fahrzeug beim Gebrauchtwagenhändler abgegeben und habe darum gebeten die Mängel an dem Fahrzeug zu beheben. Nach ca. zwei Wochen durfte ich das Fahrzeug wieder abholen, mir ist jedoch aufgefallen das noch nicht alle Mängel vom Gebrauchtwagenhändler behoben wurden.

1. AGR ( Abgasrückführventil ) muss erneuert werden. ( Wenn das Fahrzeug warm gefahren ist, weisst dieser Leistungsverlust vor.)
2. Kabelzug bzw. Schaltzüge der Schaltung müssen ausgewechelt werden. ( macht sich bemerkbar durch eine schwere Schaltung, der vierte Gang knackt beim einlegen )

Ich habe das Fahrzeug dann erneut beim Gebrauchtwagenhändler bemängelt und darauf hingewießen das auch diese Mängel zu beheben sind.

Der Gebrauchtwagenhändler hat beim Vekauf des Fahrzeuges eine Garantieversicherung abgeschlossen und mir erklärt das er die Kosten über die Garantie abwickeln würde, weil die weiteren Mängel etwas kostenaufweniger sein würden. Ich musste nun sehr lange warten ( ca. 4 Wochen ) bis das Fahrzeug bei einem Boschdienst abgegeben wurde. Beim Boschdienst hat man festgestellt das der Luftmassenmesser am Leistungsverlust des Fahrzeuges verantwortlich sein soll und hat diesen ausgewechselt. Als ich nun nochmals Rücksprache mit dem Gebrauchthändler gehalten habe, hat sich herausgestellt das der Mangel trotz Austausch des Luftmassenmessers immer noch nicht behoben werden konnte und das der Bosch Service auch nicht mehr weiter wusste, bzw. den Mangel nicht beheben konnte.

Nun sind bereits ca. 3 Monate seit meinem Kauf des Gebrauchtwagens vergangen und ich würde gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, da dieser Umstand inzwischen unzumutbar für mcih ist.

Ich habe das Fahrzeug in den letzten 3 Monaten nur 2-3 Wochen nutzen können und komme mit meiner Arbeit immer wieder in Schwierigkeiten weil mir der entsprechende Transporter fehlt.

Kann ich eine endgültige Frist zur behebung des Mangels setzen ?

Wie kann ich eine endgültige Frist setzen, für ein Musterschreiben wäre ich sehr dankbar.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.02.2013
09:38 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 22.02.2013
10:20 Uhr

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Beantwortet am 22.02.2013 10:20 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3028

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn mehrere Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Regelmäßig werden zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche als ausreichend erachtet, um einen Rücktritt zu rechtfertigen. Da Sie dem Verkäufer schon entgegengekommen sind, weil Sie sich auf die Abwicklung über dessen Garantieversicherung und die damit verbundene Verzögerung eingelassen haben, dürfte eine letztmalige Aufforderung zur Reparatur und eine Frist von 14 Tagen ausreichen ...



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