Gewährleistung
Gefragt am 15.11.201220:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3474
Betreff: Mängel / Gewährleistung, Kaufvertrag vom 16.06.2012
Hyundai Getz / 12 Monate Gewährleistung gem. Kaufvertrag
Das am 16.06.2012 erworbene Fahrzeug mit km-Stand von 72.400 km weißt bereits am 26.10.2012 beim Stand von 76.550 km erhebliche Mängel auf. Das Fahrzeug lässt sich nicht bewegen, da die Kupplung defekt ist.
• Der Händler verweigert die Nachbesserung ohne Begründung. Wie soll man in diesem Fall vorgehen, da keine RSV besteht?
Es wurden 2 Anschreiben mit Frist an Händler mit Rückschein zugesand.(siehe Anlage)
20:50 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie sowohl nach dem Kaufvertrag als auch nach § 439 BGB einen Anspruch auf Nachbesserung haben, und der Verkäufer diese ernsthaft verweigert hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als vor dem Gericht Klage auf Nachbesserung zu erheben.
Der Antrag würde lauten:
Der Beklagte (Verkäufer) wird verurteilt die Kupplung des KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 14 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!