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Geh und Fahrrecht

Gefragt am 02.11.2014
11:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3697

 

Geh und Fahrrecht entziehen möglich?
Wir haben direkt nebenan ein Ca 1000 qmtr Nachbargrundstück, das Grundstück ist nur über unseren Weg (3 Meterbreit) zu erreichen.Das Grundstück soll verkauft werden.Seit 35 Jahren ist es aber kein Bauland.Etliche Bauanträge wurden abgelehnt.Ein Leitungsrecht werden wir auch nicht geben wollen.Ein Geh und Fahrecht ist vom vormaligen Besitzer über einen Notar erteilt worden.Nun ist der Eigentümer (Über 80 Jahre) in Geldnot und will daraus Bauland machen indem er zum Beispiel das Leitungsrecht woanders sich her holt.Laut meiner Rechnung müßten nes wahnsinnige 120 Meter sein bis zum nächsten öffentlichen Punkt.Nur angenommen er bekommt von Wem auch immer seine Leitungsrechte, darf ich Ihm dann das Geh und Fahrrecht entziehen?.Da wo er sich die Leitungen her holt kann er sich doch auch eine neue Zuwegung als Wegerecht holen?Muss ich trotzdem Bauwagen dulden?Die Bauwagen sollen doch da her fahren wo er sich das Leitungsrecht dann holt.
Zudem hier wir alle Wasserprobleme haben und öfters die Keller volllaufen diente das Grundstück auch immer als Wasserauffangbecken.Wenn da echt mal gebaut wird verengt sich das Wasser so sehr das wir hier wohl untergehen bei Starkregen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.11.2014
11:01 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 02.11.2014
11:42 Uhr

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Beantwortet am 02.11.2014 11:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3697

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich kann ein Wegerecht nicht einfach einseitig wieder entzogen werden. Selbst wenn das Geh- und Fahrrecht vorliegend nur vertraglich vereinbart wurde (und nicht dinglich z.B. durch eine Grunddienstbarkeit/Baulast abgesichert wurde), wäre eine Kündigung nur möglich, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder ein wichtiger Grund (z ...



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