Garantiefall
Gefragt am 06.09.200914:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3993
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im November 2007 einen PC gekauft, der in der zweijährigen Garantiezeit, die noch bis November 2009 läuft, zweimal wegen defekter Graphikkarte und nun ein drittes Mal wegen eines anderen Defektes von mir zur Reparatur an den Händler(EP Partner) abgegeben wurde. Der Hersteller meines PCs, (LEO) ist,laut Aussage meines Händlers in Konkurs gegangen.
Bis jetzt hat der Händler für die Reparaturen nichts verlangt. Der PC war aber für insgesamt 8 Wochen in Reparatur. Kann ich die Zeit der Reparatur eigentlich an die Garantiezeit dranhängen?
Nun habe ich gehört, daß es
unter bestimmten Bedingungen möglich ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wieviel Prozent vom Neupreis würden mir zustehen und geht es überhaupt, da diesmal der Defekt nicht an der Graphikkarte liegt.
vielen Dank für Ihre Antwort
MfG
Birgitt thumm
14:37 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr verehrte Fragestellerin,
zu Ihren Fragen:
1. Kann ich die Zeit der Reparatur eigentlich an die Garantiezeit dranhängen?
Grundsätzlich nicht. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht ist im Gesetz nicht vorgesehen. Tatsächlich kann der Käufer für den Ausfallschaden, der durch Reparaturzeit entsteht, Ersatz verlangen. Dann müsste aber ein Schaden tatsächlich entstanden sein. Diese Regelung soll den Nutzungsausfall kompensieren, weshalb eine Verlängerung des Gewährleistungsfristen nicht vorgesehen ist.
2. Ein Rücktritt sieht das Gewährleistungsrecht in der Tat vor. Die Folge wäre, dass Sie das Gerät zurückzugeben hätten, Sie im Gegenzug dann den Kaufpreis abzgl ...
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