Garantie auf Elektrogerät
Gefragt am 16.10.201022:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4282 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
im März 2009 habe ich einen Epson Beamer über Amazon von einem Drittanbieter gekauft. Jetzt ist die Lampe kaputt gegangen. Epson gab bei dem Model auf der eingebauten Lampe 1 Jahr Garantie, auf einer Ersatzlampe gibt es keine Garantie.
Ich habe den Drittanbieter kontaktiert und das Angebot gemacht, ein neueres Model zu kaufen (mit einer 5 Jahres Garantie), wenn er das alte Model zurücknimmt und die Kosten erstattet. Er hat sich nicht die Mühe gemacht zu antworten.
Gibt es eine andere Art von Garantie, Gewährleistung, was auch immer, die in dem Fall zugreifen kann? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Elektrogerät in anderthalb Jahren kaputt gehen darf. Haben Sie einen Rat?
Mit freundlichen Grüßen
22:24 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.Da die Garantiezeit abgelaufen ist,bleibt Ihnen nur noch die gesetzliche Gewährleistung.Sie können innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache grundsätzlich Gewährleistungsansprüche geltend machen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 13 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!