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Eigentümerin Mutter - Darlehensnehmerin Mutter - Ratenzahler Sohn - zukünftige Konstellation

Gefragt am 21.01.2013
11:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3165

 

Frage zu Immobilien
Eigentümerin: Mutter
Darlehensnehmerin: Mutter
Bewohner Immobilie:Sohn
Sohn bezahlt die Raten, da damals eine eigene Finanzierung nicht möglich war (erst kurz Selbstständig).
Nun steht die Verlängerung des Darlehens an und es stellt sich die Frage wie die Konstellation zukünftig weiter geht.
Es gibt folgende Überlegungen:
Da die Mutter nicht mehr die Jüngste ist, stellt sich die Frage wie sich bei einer eventuellen Hartz4 oder Pflegesituation der Immobilienbesitz auswirkt (Wert Immobilie ca. 160.000 € - Restdarlehen ca. 125.000 €).
Es muss davon ausgegangen werden, dass im Fall der Fälle hier ein Verkauf verlangt werden könnte.
Der Sohn möchte natürlich "sein Vermögen" schützen und hat folgende Idee (Mutter wäre damit einverstanden):
Darlehen läuft weiterhin auf Mutter (wird verlängert, da Sohn weiterhin Selbstständig ist und eine Finanzierung nur zu schlechteren Konditionen möglich wäre).
Sohn wird Immobilieneigentümer - allerdings nicht als Schenkung, Überlassung oder Ähnliches (wegen dem 10jährigen "Rückforderungsrecht") sondern er kauft die Immobilie offiziel für 125.000 € ab (Geld fließt keines).
Das Darlehen von 125.000 € bleibt weiterhin auf der Mutter bestehen gesichert durch eine Grundschuld auf dem Objekt. Bei einem Verkauf durch den Sohn müsste also erst die Bank bedient werden, wodurch die Mutter im Falle eines Verkaufs Schuldenfrei wäre (sofern der Kaufpreis mindestens dem Darlehen entspricht).
Nun stellen sich folgende Fragen:
1. Kann hier die Mutter irgendwann doch auf die Zahlung der 125.000 € bestehen?
(Sohn wird mit "Zahlungseingang" Meldung an den Notar im Grundbuch Eigentümer)
2. Welche Möglichkeiten hätten "Behörden" hier?
3. Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
4. Wäre eine andere Variante möglich?
Kurz gesagt:
Sohn will Eigentümer werden ohne das Darlehen übernehmen zu müssen und ohne irgendwann "doppelt" zahlen zu müssen oder "Probleme" mit Behörden zu bekommen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.01.2013
11:22 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 21.01.2013
14:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.01.2013 14:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3165

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Solange der Kaufpreisanspruch nicht erfüllt wurde, kann Ihre Mutter den vollen Betrag von 125.000,- EUR aus dem Vertrag einfordern. Sollte Ihre Mutter zu Sozialfall werden, können die staatlichen Stellen (Sozialamt, ARGE o.ä.) im Wege des Sozialhilferegresses diesen Kaufpreis einfordern. Gegebenenfalls werden sich die Behörden aufgrund der einvernehmlichen Nichtzahlung auch darauf berufen, dass es sich tatsächlich um eine Schenkung handelte und daher ein Rückforderungsanspruch aus 528 BGB besteht ...



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