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Bauträgervertrag

Gefragt am 12.09.2010
16:02 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4648

 

Guten Tag !
In einem Bauträgervertrag wurde u.a.folgendes vereinbart:

Seite 3:
...Der Erwerber erwirbt zwei selbständige Wohnungen, die zu einer Wohnungseinheit zusammengefasst werden. ....

Seite 4:
Der Veräußerer verkauft dem dies annehmenden Erwerber an dem vorbenannten Grundbesitz die noch zu begründenden Wohnungseinheiten, welche derzeit im Aufteilungsplan mit Nr.8 und 9 gekennzeichnet sind nebst Kellerräumen 8 u. 9
sowie nebst Tiefgaragenstellplätzen Nrn. 7 u. 8 gemäß dem als Anlage V zur Urkunde ... des Urkundsnotars genommenen Entwurf der Teilungserklärung, welche im künftigen Aufteilungsplan als eine Einheit mit der Nr. 8 + 9 gekennzeichnet wird, zu Eigentum.
Der Veräußerer verpflichtet sich zur Errichtung der Baumaßnahme gemäß Plänen und Baubeschreibung.

Seite 5 + 6 :
...Abweichend von der Baubeschreibung werden die bisherigen Wohnungen 8 u. 9 zu einer Wohnung 8/9 zusammengelegt. Der geänderte Grundrissplan wird als Anlage zu dieser Urkunde genommen. Zusätzlich wird ein Rauchabzug gegen Mehrpreis über das Dach eingebaut. Die Kosten der Planung und des Einbaus der Feuerstätte trägt der Erwerber. Er erteilt insoweit selbst den Auftrag. Die Kosten der Planungsänderung ( Architekten-u.Statikerkosten) trägt der Bauträger. Die Mehrkosten der Bauausführung, auch evtl. Notar- und Gerichtskosten trägt der Erwerber. Minderkosten werden gutgeschrieben.
Künftige Sonderwünsche des Erwerbers bedürfen -soweit kein weitergehender Formzwang besteht - einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsbeteiligten, in welcher deren Kosten und Fälligkeit sowie etwaige Gutschriften für den Wegfall von Standadleistungen zu regeln sind. .....

Seite 7:
Der Kaufpreis beträgt ..... Euro.
Dieser Kaufpreis ist ein Festpreis. Er umfasst insbesondere die Kosten des Grundstücks, dessen Parzellierung, die schlüsselfertige Herstellung ......

Hinweis von mir :
Bei der Ermittlung des Kaufpreises wurden die vollständigen
Kosten der zwei Wohnungen ( Angaben aus dem Prospekt ) und die Kosten für die zwei TG-Stellplätze addiert.
Es wurde kein Nachlass gewährt !

Frage:
Da ich nach meiner Auffassung zwei selbständige Wohnungen
gekauft habe, die in sich abgeschlossen sind und demnach auch die Merkmale einer solchen aufweisen müssen ( Bad, WC, Küche, Eingang usw.) , ich außerdem den Preis für die zwei kompletten Wohnungen auch bezahlen muß, war ich der Ansicht, dass Mehr- und Minderkosten gegengerechnet werden.

Mein Bauträger will mir nun für den Kaufpreis ( der ja eigentlich zwei selbständige Wohnungen beinhaltet) nur eine
"Standardwohnung" liefern, also keine Minderkosten für z.b. eine nicht mehr erforderliche Eingangstür, ein Bad, ein WC
usw. erstatten.

Wer hat Recht ? Vielen Dank für die Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.09.2010
16:02 Uhr
 Tobias Rösemeier Tobias Rösemeier Beantwortet am 12.09.2010
18:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.09.2010 18:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4648

Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,



vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalt wie folgt beantworte. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Medium dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keineswegs aber die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.



Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Vereinbarung auf Seite 5 und 6 Ihres Vertrages lautet:

...Abweichend von der Baubeschreibung werden die bisherigen Wohnungen 8 u. 9 zu einer Wohnung 8/9 zusammengelegt. Der geänderte Grundrissplan wird als Anlage zu dieser Urkunde genommen.

Auslegung: Auf der Basis des dem Vertrag beigefügten Grundrissplan werden die Wohnungen zu einer Wohnung zusammengeführt.

Zusätzlich wird ein Rauchabzug gegen Mehrpreis über das Dach eingebaut ...



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