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Autokauf, gesetzliche Gewährleistung

Gefragt am 09.09.2010
09:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4083

 

Guten Tag,

Meine Frage bezieht sich auf Kaufverträge für gebrauchte Fahrzeuge.
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem Autohändler gekauft,
leider traten einige Tage später erhebliche Mängel auf.

Im Kaufvertrag steht wörtlich:

Besondere Vereinbarungen:

1) gekauft wie gesehen und geprüft nach mehrfacher


Besondere Zusicherungen:

2) Reparatur, ohne Garantie

Ist der Kaufvertrag rechtskräftig ? oder müß der Händler die gesetzliche Gewährleistung trotz seiner besonderen Bedingungen einhalten.

Dies seht nicht im Kaufvertrag:

Das Fahrzeug wurde nicht als Bastler, Ersatzteillager, Export oder auch an Gewerbetreibene verkauft.

Bitte entehmen Sie die Fakten aus den beigefügten Dokumenten.

Anbei: Angebot des Händlers, mein Anschreiben an den Händler,

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.09.2010
09:37 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 09.09.2010
09:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.09.2010 09:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4083

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Ist die gekaufte Sache mangelhaft, so kann der Käufer nach § 437 BGB

Nacherfüllung verlangen, sofern diese scheitert oder durch den Verkäufer verweigert wird,
vom Vertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern und
Schadensersatz verlangen.

Ist der Verkäufer ein Unternehmer und der Erwerber eine Privatperson gelten zusätzlich die Regeln über den so genannten Verbrauchsgüterkauf ...



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