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Autokauf Rücktritt vom Vertrag

Gefragt am 17.12.2009
13:55 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4910

 

Ich habe als Privatperson am 15.12.2009 einen Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug unterschrieben und 200 Euro angezahlt.
Abholung wäre kommender Samstag. Das Autohaus hat mir heute den Kfz Brief für die Zulassung geschickt. Darin entnehme ich, dass das Fahrzeug zuvor als Mietfahrzeug gelaufen ist. Davon hatte der Verkäufer nichts erwähnt und es steht auch nichts dazu im Kaufvertrag. Weiter teilt der Verkäufer mit, dass die im Kaufvertrag ausgewiesene Mwst nun doch nicht ausgewiesen werden könne. Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten ? Wie stelle ich das an, dass ich auch meine Anzahlung wieder bekomme ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.12.2009
13:55 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 17.12.2009
14:13 Uhr

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Beantwortet am 17.12.2009 14:13 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4910

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.)Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten ?

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung kommen zwei Anknüpfungspunkte für einen Rücktritt in Betracht. Dies wäre zum einen der Umstand, dass die Mehrwertsteuer nun doch nicht ausweisbar ist, zum anderen der Umstand, dass der Verkäufer die Mietwageneigenschaft verschwiegen hat.

Das Verschweigen der Mietwageneigenschaft als solche stellt noch keinen Grund dar, der zu einer Anfechtung des Kaufvertrages bzw. zu einem Rücktritt berechtigt. Es genügt, wenn der Händler angibt, dass das Fahrzeug gebraucht ist. Ein besonderer Hinweis auf die Mietwageneigenschaft ist nach der Rechtsprechung nicht erforderlich.

Einen ähnlichen Fall hatte beispielsweise das Landgericht Kaiserslautern zu entscheiden ...



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