Autokauf Angaben zur länge der Anschlussgarantie sind vom Privatverkäufer falsch angegeben worden.
Gefragt am 07.05.201317:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3594 | Bewertung 5/5
Hallo.
Eckdaten:
Ich habe letztes Jahr ein Auto BJ: 2009 von PRIVAT gekauft.
Abschluss des Kaufvertrages fand in einem Autohaus statt wo die Person arbeitet.
Wagen war auf den Vater zugelassen.
Grund der Frage:
Der Wagen sollte eine Anschlussgarantie bis März 2014 haben. Ist auch in der Anzeige vermerkt
Schriftlich habe ich nichts da die Garantie Auto bezogen ist und über die Gestellnummer im Autohaus abrufbar ist.
Was mir auch im Autohaus gezeigt wurde.
Nun habe ich einen zu 100% Garantiefall und es stellt sich herraus das die Anschlussgarantie nur bis März 2013 war.
Ich habe einen Kaufvertrag von Mobile.de wo unter sonstige Angaben steht \\\\\\\"wie beschrieben.\\\\\\\"
wie Beschrieben = die Anzeige, diese habe ich noch als PDF hier ist auch vermerkt Anschlussgarantie bis März 2014.
Kann ich nun die Reperaturkosten vom Verkäufer einfordern?
Da die Angaben der Anschlussgarantie ja nicht stimmen?
Gruß Marco
17:23 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Die für die vertraglichen Leistungspflichten entscheidende Beschaffenheitsvereinbarung des Fahrzeugs kann sich nicht nur aus der Kaufvertragsurkunde ergeben kann, sondern auch aus der dem Kauf vorausgehenden Internetanzeige (vgl. LG Ellwangen, Urteil vom 13.06.2008, Az. 5 O 60/08). Wenn in der Anzeige ausdrücklich mit einer Garantie bis 2014 geworben wurde, dürfte es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handeln, die auch nicht von einem Gewährleistungsausschluss umfasst wäre ...
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