Abwerbung von Schüler
Gefragt am 09.02.201114:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4887
Wir als private Musikschule haben jetzt ab dem 20.01.11 eine neue Lehrkraft als Honorarkraft mit Honorarvertrag unter Vertrag genommen. Gestern riefen uns die Eltern der Schüler an, dass diese Lehrkraft unsere Schüler aktiv abwirbt um sie privat zu unterrichten. In dem Honorarvertrag haben wir aber geregelt, dass dieses untersagt ist.
Darf diese Lehrkraft unsere Schüler abwerben? Wenn nicht, welche Möglichkeiten haben wir dieses zu unterbinden?
Vielen Dank!
14:21 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Nein, dieses darf die Lehrkraft natürlich nicht insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie ausdrücklich vertraglich geregelt haben, dass die Lehrkraft dieses unterlassen hat.
Solche Lehrkraft gegen diese Vereinbarung verstoßen, würde dieses eine Vertragspflichtverletzung bedeuten, die grundsätzlich auch schadensersatzpflichtig machen kann.
Gem. §§ 280,252 BGB käme hier insbesondere ein Schadensersatz wegen entgangenen Gewinn in Betracht ...
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