Abwerben von Musikschüler
Gefragt am 29.07.201515:54 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2703
Ich arbeite seit kurzem auf einer Musikschule
Jetzt habe ich für einen möglichen Kunden für die Musikschule eine Probestunde gegeben.
Es besteht keinen unterschriebenen Vertrag zwischen diesen möglichen Kunden und die Musikschule.
Aus verschiedenen Gründen hat dieser Kunde mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten.
Meine Frage ist: gilt dies als abwerben von Schüler? (Denn es besteht keine Einschreibung in der Musikschule)
Ich darf (vom Vertrag aus gesehen) übrigens \\\\\\\\\\\\\\\'für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein\\\\\\\\\\\\\\\'
Mit freundlichen Grüßen!
15:54 Uhr
Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Vertraglich ist die Konkurrenztätigkeit ud das Abwerben (auch Eigenunterricht) verboten.
Hier stellt sich dann die Frage, wie weit dies geht.
Ich denke, derartige Klauseln wird man auch auf das Anbahnungsverhätnis mit dem Schüler ausweiten müssen ...
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