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SteuerberaterEinkommensteuererklärung9. Februar 2011

KSO

Bei einem Privatdarlehen wurde zunächst keine Tilgung u. Zinsen geleistet,Zinsen wurden dem Schuldbetrag hinzugerechnet.Sind die nicht geflossenen Zinsen dem FA trotzdem anzugeben oder erst wenn Zinsen gezahlt wurden?
U
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
· Leonberg
7. September 2009
Sehr geehrter Ratsuchender, besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach § 11 Abs.1 Satz 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen...
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