10% Rabatt beim Kauf einer teuren Tasche verhandelt, gilt die Ware jetzt als reduziert - wg. Rückgabe
Gefragt am 05.09.200911:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3531
S.g.D.u.H,
wir haben am 3.9.2009 in München eine Tasche für
1.323.- Euro gekauft. Der Ladenpreis war 1.470.-, der
Verkäufer hat sich auf 10% Rabatt eingelassen. Nach
genauem Anschauen der Tasche zuhause, gefällt mir die
Lederqualität nicht und ich finde auch den Preis überhöht und will die Tasche zurückgeben. Auf dem Kassenbon steht:
Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen, Keine Geldauszahlung und "Kein Umtausch von reduzierter Ware".
Wie stehen die Chancen rechtlich, dass wir die Tasche zurückgeben und das Geld auf der Kreditkarte gutgeschrieben bekommen?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
11:05 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Vertragsrecht)
Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
eine gesetzliches Rückgaberecht bei "Nichtgefallen" existiert nicht. Die Angaben auf der Quittung könnten sich auf eine vertragliche eingeräumte Kulanzvereinbarung beziehen, die der Verkäufer von sich aus dem Kunden einräumt ...
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