Zusammenstoß
Gefragt am 23.09.200913:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4190
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ,
ich bin auf einem Firmengelände so 2 m Rückwärtsgefahren . Plötzlich stand da ein Staplerfahrer , der 5 sek vorher nicht da gestanden ist .
Dabei wurde mein hinterer Stoßfänger durchlöchert .
Am Stapler kein Schaden . Nach Zeugenaussagen von Personal der Firma sei der Stapler gestanden . Nun habe ich zusätzlich 80 Euro Strafe und 2 Punkte wegen Gefärdung bekommen .
Ich sei als Rückwärtsfahrer immer Schuld hieß es , und habe den Staplerfahrer erheblich gefährdet . Für mich ist der Staplerfahrer hinten zu nah aufgefahren und hat den Sicherheitsabstand missachtet .
Wie ist die Rechtslage bitte ?
mfG
13:34 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass den Rückwärtsfahrer eine gesteigerte Aufermksamkeitspflicht trifft. Dies deshalb,weil von rückwärtsfahrenden Fahrzeugen eine erhöte Betriebsgefahr ausgeht.
Gegen den Bußgeldbescheid hätten Sie die Möglichkeit, den Einspruch einzulegen und ein gerichtliches Verfahren und damit verbunden die richterliche Klärung einzuholen ...
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