Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Verkehrsrecht"

Zurückziehen einer Falschaussage

Gefragt am 14.10.2010
12:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6088 | Bewertung 5/5

 

hallo,

meine Lebensgefährtin wurde in meinem Auto mit 134 statt der erlaubten 100 geblitzt. Da auf dem Foto offensichtlich nicht ich, sondern sie zu sehen ist musste ich bei der Polizei aussagen.
Ich gab an, das ich eine mir unbekannte Tramperin mitnahm.
Jetzt hat die Polizei in meinem Umfeld ermittelt, das die Person auf dem Foto gelegentlich bei mir genächtigt hat (mehrere Nachbarn.
Kann ich meine falsche Aussage zurückziehen und mich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufen, oder wie sollte ich verfahren?
Der Beamte scheint sich darin festzubeissen...

mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.10.2010
12:50 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 14.10.2010
13:18 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.10.2010 13:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6088 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


Sofern Sie die Aussage zurückziehen, machen Sie die Polizei nur misstrauisch. Selbst falls sie so vorgehen würden, hätten sie lediglich in Bezug auf die falsche Aussage also im Bezug auf sich selber ein Aussageverweigerungsrecht.

Gegenüber ihrer Lebensgefährtin haben sie leider kein Zeugnisverweigerungsrecht beziehungsweise Aussageverweigerungsrecht, so dass sie zwangsläufig aussagen müssen. Sollten Sie mit der Dame aber bereits verlobt sein sollten, hätten sie nach der Rechtsprechung ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Verkehrsrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Verkehrsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung