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Zurückziehen einer Falschaussage

Gefragt am 14.10.2010
12:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5886 | Bewertung 5/5

 

hallo,

meine Lebensgefährtin wurde in meinem Auto mit 134 statt der erlaubten 100 geblitzt. Da auf dem Foto offensichtlich nicht ich, sondern sie zu sehen ist musste ich bei der Polizei aussagen.
Ich gab an, das ich eine mir unbekannte Tramperin mitnahm.
Jetzt hat die Polizei in meinem Umfeld ermittelt, das die Person auf dem Foto gelegentlich bei mir genächtigt hat (mehrere Nachbarn.
Kann ich meine falsche Aussage zurückziehen und mich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufen, oder wie sollte ich verfahren?
Der Beamte scheint sich darin festzubeissen...

mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.10.2010
12:50 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 14.10.2010
13:18 Uhr

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Beantwortet am 14.10.2010 13:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5886 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


Sofern Sie die Aussage zurückziehen, machen Sie die Polizei nur misstrauisch. Selbst falls sie so vorgehen würden, hätten sie lediglich in Bezug auf die falsche Aussage also im Bezug auf sich selber ein Aussageverweigerungsrecht.

Gegenüber ihrer Lebensgefährtin haben sie leider kein Zeugnisverweigerungsrecht beziehungsweise Aussageverweigerungsrecht, so dass sie zwangsläufig aussagen müssen. Sollten Sie mit der Dame aber bereits verlobt sein sollten, hätten sie nach der Rechtsprechung ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht ...



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