Wie ist die Rechtslage bei Totalschaden?
Gefragt am 28.02.201416:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2472
Mein Sohn ist mit meinem 12 Jahre alten Golf gefahren. Von der Seite ist ihm eine Frau in Kotflügel eingefahren. Wiederbeschaffungswert:2750 Euro, Reparaturkosten:5890 Euro. Der Unfallgegner hat die Schuld eingestehen.
Obwohl mein Sohn völlig unschuldig war, wird er praktisch bestraft. Wie sieht die Rechtslage bei Totalschaden?
Mit freundlichen Grüßen
Johann
16:33 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Im Falle eines solchen Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache abzüglich des Restwertes der beschädigten Sache verlangen ...
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