Verkehrsunfall 2007
Gefragt am 17.02.201122:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4258
Hallo. Ich habe vor 4 Jahren einen Autounfall gehabt wo dran ich nicht Schuld war, ich leide seit dem an Panikattacken beim Autofahren als Beifahrer,kann ich jetzt nach 4 Jahren mir einen Anwalt nehmen und Schmerzensgeld verlangen noch?
Denn mír geht es bei er Autofahrt sehr sehr schlecht,ich muss jetzt auch in einer Therapie gehen.
lg
22:39 Uhr
Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren.
Dabei kommt es auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen an ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 34 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Verkehrsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!