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Unfallschaden

Gefragt am 18.01.2010
16:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6999

 

Mein Auto war geparkt und ist durch ein fahrendes Auto beschädigt worden. Der Fahrer hat die Schuld anerkannt, das ist auch ncht strittig.
Laut Fahrzeughersteller (Vertragswerkstatt) beträgt der Schaden 1038,36 netto + MWST 197,29 = Gesamt 1235,65.
Die Versicherung des Unfall-Gegners hatte einen Gutachter beauftragt, der wie folgt feststellte:

Reparaturkosten 674,00 + MWST = Ges. 802,06.
Danach wurde abgezogen:
Abzug NFA/WV netto 200,00, brutto 238,00,
Repararturkosten nach Abz. netto 407,75, brutto 485,22
Die Versicherung möchte somit netto nur 407,75 zahlen.
Die MWST wird nicht erstattet, da ich Gewerbetreibender bin. Das ist mir bekannt.
In dem Gutachten der Gegenversicherung wird noch vermerkt, dass Vorschäden hatte (Heckstossfänger links großflächig gespachelt/instandgesetzt, nicht behobene Vorschäden: Eindellung Seitenwand rechts, Lackschaden Stoßfänger hinten rechts.
Der Wiederbeschaffungswert wurde steuerneutral mit Euro 3.300,00 ermittelt.
Das Fahrzeug ist Baujahr 1998 mit 102000 KM
In der Beurteilung heisst es: reparaturwürdig. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wurde bestätigt. Der Restwert wurde nicht ermittelt.

Fragen:
1.) Was kann ich von der Versicherung verlangen, wenn ich das Fahrzeug nicht reparieren lasse ?

2.) Was kann ich verlangen, wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse ?

3.) Was heisst Abzug NFA/WV und ist der Abzug zulässig ?

4.) Ist der Abzug für Vorschäden zulässig ?

5.) Ist die ermittelte Schadenhöhe der Vetragswerkstatt des Herstellers für die Versicherung bindend ?

6.) Kann ich Kosten für ein Leihfahrzeug -bei Reparaturauftrag- verlangen, bei Reparaturdauer 1 Tag (lt. Gutachten)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.01.2010
16:05 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 18.01.2010
16:20 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.01.2010 16:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6999

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Was kann ich von der Versicherung verlangen, wenn ich das Fahrzeug nicht reparieren lasse ?

Sofern Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie eine Schadenserstattung auf Gutachtenbasis, also eine Geldzahlung verlangen. Diese sind in Ihrem Fall die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.


Zu 2.) Was kann ich verlangen, wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse ?

Sofern Sie das Fahrzeug reparieren lassen, können Sie die Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer geltend machen, da Sie die Mehrwertsteuer im Rahmen der Vorsteueranmeldung wieder bekommen können.


Zu 3.) Was heisst Abzug NFA/WV und ist der Abzug zulässig ?

Dieses bedeutet wörtlich übersetzt „ Abzug neu für alt“ und ist rechtliche zulässig und eines der Grundprinzipien des deutschen Schadensersatzrechts ...



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