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stilllegung durch stadt

Gefragt am 03.03.2011
18:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4140

 

wir haben vor ca 8 wochen einen noch auf den verkäufer zugelasseneb wagen gekauft.nach abschluss des vertrages,stellte der verküfer mit,das er tüv und au bericht nicht dabei hat und ihn auch zuhause nicht auf die schnelle finden konnte.er wollte und diese aber in den darauf folgenden tagen nachreichen.das ist auch vertraglich festgehalten worden.leider passierte nichts und wir konnten den wagen nicht ummelden.fakt ist,das er wohl bei der stadt essen war und wir ein schreiben von der stadt bekommen haben,mit der aufforderung,den wagen innerhalb von 4 vwochen umzumelden.leider war uns das ohne tüv und au nicht möglich.heute war die stadt draussen und hat den wagen mit einem dicken roten aufkleber stillgelegt.was kann ich machen?wer trägt die kosten für die stilllegung und wie hoch werden diese?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.03.2011
18:58 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.03.2011
21:42 Uhr

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Beantwortet am 03.03.2011 21:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4140

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Verkäufer ist seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen.

Daher muss er im Rahmen von Schadensersatz auch für die zusätzlichen Kosten aufkommen.

Soweit das Fahrzeug schon auf Sie zugelassen ist, haften Sie der Stadt gegenüber auf die geltend gemachten Kosten – können sich diese dann aber beim Verkäufer zurückholen.

Daneben muss der Verkäufer Ihnen die Kosten für TÜV und AU ersetzen ...



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