Schmerzensgeld
Gefragt am 18.01.201021:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4078 | Bewertung 5/5
Ich hatte vor 4Jahren und 3Monaten einen Unfall.100%meine Schuld. Am 14.01.10 hab'ich einen Brief(die Klage)vom Gericht bekommen.Der Geschädigter(sein Anwalt) verklagt mich und meine Versicherung auf Schmerzensgeld.Er hat im Januar 2006 1.500€ Schmerzensgeld bekommen,stellt aber einen Anschpruch auf 4.000€.Durch den Unfall ist ein Riss in der Lünge enstanden.Es liegen die Berichte von den Ärtzten vor,das er geheilt ist.Die Versicherung bezieht sich auf die Ärtzl.berichte.Ich soll innerhalb von 14 Tagen schriftlich antworten.Was soll ich tun?Soll ich einen Anwahlt einschalten?Ist es nicht die Sache zwischen der Versicherung und dem Geschädigtem? Mit freundlichen grüßen N.S.
21:07 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier muss der Geschädigte den Unfallverursacher und dessen Versicherung gemeinsam verklagen. Allerdings wird hier dennoch nur Ihre Versicherung den Schaden zahlen.
Sie sollten sich hier einen Anwalt nehmen und die Verteidigung gegen die Klage beim Gericht anzeigen. Machen Sie das nicht, ergeht gegen die ein Versäumnisurteil.
Sie können sich hier aber auch ohne Anwalt beim Gericht anzeigen. Sie müssen dies dann aber auch innerhalb der Frist machen ...
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