Reparaturkostenübernahmeerklärung
Gefragt am 21.10.201019:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5343
Guten Abend,
mir ist vor einigen Wochen Jemand hinten ins Auto gefahren. Die gegnerische Versicherung wird den Schaden übernehmen. Ich habe bei meinem Autohaus eine Reparaturkostenübernahmeerklärung unterschrieben, in der ich meine Reparaturkostenansprüche an das Autohaus abgetreten habe. Ich habe aber noch keinen Reparaturauftrag erteilt und das Fahrzeug ist noch nicht repariert. Jetzt möchte ich das Auto gerne in einer anderen Werkstatt reparieren lassen. Auch möchte ich nach Gutachten abrechen.
Kann ich von der Reparaturkostenübernahmeerklärung zurücktreten und eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen?
19:58 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ja, Sie können von dieser Erklärung Abstand nehmen. Sie haben sich mit dieser Erklärung nicht verpflichtet, dass das Autohaus Ihr Fahrzeug auch zwingend reparieren muss.
Vielmehr ist Inhalt dieser Erklärung, dass das Autohaus im Falle des Reparaturauftrages die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen soll.
Weitergehende Verpflichtungen ergeben sich aus der Erklärung nicht.
Daher reicht es aus, wenn Sie dem Autohaus mitteilen, dass kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit besteht und Sie das Fahrzeug anderweitig reparieren lassen ...
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